Mehrwertsteuerregeln Privatpersonen ab 1 Juli 2021

 

Neue europäische Gesetzgebung Mehrwertsteuerregeln ab 1. Juli 2021 für Privatpersonen

 
Da Kaffee Holland nur an Geschäftskunden in Deutschland liefert, sind diese Änderungen für dieses Land nicht relevant!
 

Für die anderen Länder gilt:

Am 1. Juli 2021 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht für Lieferungen an Privatkunden. 

Das bedeutet, dass Lieferungen von Kaffee Holland in andere Länder mit dem dortigen Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Wenn Sie also Kaffee, Erfrischungsgetränke oder andere Produkte kaufen, zahlen Sie uns den Preis des Produkts (ohne Mehrwertsteuer) plus die in Ihrem Land geltende Mehrwertsteuer. Bisher zahlten Sie die niederländische Mehrwertsteuer (21%, bzw. 9% Mehrwertsteuer für (ungerösteten) Kaffee und Lebensmittel).

Diese Änderungen werden von der EU auferlegt und gelten für alle Webshops in Europa mit einem Auslandsumsatz über 10.000 Euro. Ob diese Gesetzgebung für Ihren Geldbeutel vorteilhaft ist, hängt von dem Mehrwertsteuersatz in Ihrem Land ab. Wir werden unseren Webshop ab 1. Juli an diese Änderungen anpassen. Bis zum 1. Juli werden Ihre privaten Einkäufe mit dem niederländischen Mehrwertsteuersatz von 9 oder 21% besteuert.

Für den Geschäftsverkehr im Ausland ändert sich nichts. Wenn Sie uns Ihre lokal gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen, versenden wir Ihre Bestellung ohne Umsatzsteuer.

Auch für Bestellungen innerhalb der Niederlande ergeben sich keine Änderungen.